Steinbachpokal im Löschangriff

Wettkampfordnung

Allgemein

Die Wettkampfverordnung  beim Ausscheid um den Steinbachpokal 2020, in der Disziplin Löschangriff, beruht auf Grundlage der DFV-Wettkampfordnung für Feuerwehrsportwettkämpfe,

3. Ausgabe 2016. Für diese Feuerwehrsportwettkämpfe gelten die nachfolgenden nationalen Bestimmungen. Auf den folgenden Seiten sind die, für die Wettkampfmannschaft bedeutenden, Bestimmungen aufgeführt. Diese sind während des gesamten Wettkampfes zu beachten und einzuhalten. Mit der Teilnahme am Wettkampf werden die Bestimmungen akzeptiert.


1. Anzahl der Wettkämpfer/innen in der Disziplin Löschangriff


Jede angemeldete Wettkampfmannschaft kann mit einer maximalen Anzahl von 7 Wettkämpfern bzw. Wettkämpferinnen antreten.


2. Bekleidung:


Die Wettkämpfer/innen treten in Einsatzbekleidung oder in Sportbekleidung mit Feuerwehr- oder Sporthelm nach DIN, mit separaten feuerwehrsportlichen Stiefeln, Schuhen oder Sportschuhen an.

Der Löschangriff ist als feuerwehrtechnische Disziplin zu definieren. Deshalb muss dort ein Feuerwehrschutzanzug, der mindestens die Reiß- und Abriebfestigkeit in Anlehnung an die EN 469 / HuPF oder andere landesrechtliche Bestimmungen hat, getragen werden. Dazu zählt die vom DFV definierte Wettbewerbskleidung.  Es muss festes und den Knöchel umschließendes Schuhwerk, ohne Stollen oder Spikes, getragen werden. Wettkämpfer/innen mit unzulässiger bzw. unvollständiger Bekleidung werden zum Wettkampf nicht zugelassen.


3. Der Mannschaftsleiter


Der Mannschaftsleiter ist für seine Wettkampfmannschaft voll verantwortlich. Er achtet auf die Disziplin während der gesamten Wettkampfveranstaltung und sorgt für das zeitgerechte Erscheinen seiner Wettkämpfer/innen zu den jeweiligen Veranstaltungen und Wettkämpfen. Er muss die Wettkampfbestimmungen beherrschen und darf nicht dem Kampfrichtergremium angehören. Der Mannschaftsleiter hat das Recht, gegen Entscheidungen der Kampfrichter oder bei Mängeln an den Geräten bzw. Hindernissen Protest bei der Wettkampfleitung einzulegen.

Der Mannschaftsleiter wird dem Veranstalter bei der Anmeldung bekannt gegeben.


4. Wettkampfgeräte


Alle Geräte müssen den Wettkampfbestimmungen in Gewicht und Abmessungen entsprechen. Sie können von den betreffenden Kampfrichtern vor dem Wettkampf überprüft und gekennzeichnet werden sowie nach dem jeweiligen Lauf im Zufallsprinzip bzw. bei Verdacht von Regelverletzungen sowie bei Rekorden nochmals kontrolliert werden. Die angegebenen Gewichte und Maße von Wettkampfgeräten sind Festwerte. Toleranzen von Messeinrichtungen werden nicht separat berücksichtigt. Die Wettkampfgeräte in der Disziplin Löschangriff sind für Männer und Frauen identisch.

Die Storzkupplungen aller Geräte müssen rund sein, Abflachungen der Kupplungen sind nicht zulässig.

2 C-Strahlrohre nach Norm mit oder ohne Absperreinrichtung Mundstücksweite: max. 12,5 mm Ø mit Storzkupplungen passend zu den C-Druckschläuchen. Die Mundstücksöffung muss rund sein und darf konstruktiv nicht erweitert werden. Gesamtlänge eines Strahlrohres max. 50 cm

4 C-Druckschläuche mind. 42 mm Innendurchmesser Schlauchlänge 15 m ± 1 m nach Norm mit Storzkupplungen ohne Sicherungsstifte o. ä. Die Schlauchlänge darf nicht durch Krafteinwirkung verändert werden.

3 B-Druckschläuche mind. 75 mm Innendurchmesser Schlauchlänge 20 m ± 1 m nach Norm mit Storzkupplungen ohne Sicherungsstifte o. ä. Die Schlauchlänge darf auch hier nicht durch Krafteinwirkung verändert werden.

1 Verteiler B-CBC nach Norm mit Storzkupplungen. An der B-Eingangskupplung des Verteilers ist ein Sicherungsstift zugelassen und aus Unfallschutzgründen empfehlenswert. Ein Tragegriff am Verteiler ist zulässig.

2 A-Saugschläuche
mind. 110 mm Durchmesser Länge 2,5 m Ausführung nach Norm mit Storzkupplungen ohne jegliche Kupplungshilfen, drehbar ohne Arretierung. Die Saugschläuche müssen eine Elastizität aufweisen, diese kann auch bei beiden Saugschläuchen unterschiedlich sein.

1 A-Saugkorb nach Norm aus Metall oder Kunststoff (auch gemischtes Material möglich) mit Storzkupplungen zu den Saugschläuchen passend und ohne Veränderungen (z.B. Schutzsiebmaschenweite, Rückschlagklappe o. ä.)

2 Kupplungsschlüssel nach Norm, zu den Saugschläuchen und zum Saugkorb passend


folgende Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt:

                                                 
1 Podest mit Ausmaß 2 x 2 m, Höhe max. 10 cm, von den Startlinienseiten untertrittsicher verblendet

1 Wasserbehälter  - Offener stabiler Behälter aus Metall mit senkrechten Wänden und einem Fassungsvermögen von mindestens 1000 Litern. Die obere Kante des Behälters muss mind. 80 cm, darf aber nicht mehr als 90 cm über dem Boden des Wettkampfplatzes liegen. Der Behälter muss vor dem Start vollständig mit Wasser gefüllt sein. Das Nachfüllen der Wasserbehälter während des Laufes ist zulässig und wird durch den Veranstalter einheitlich für alle Mannschaften festgelegt.

2 Zielgeräte sind mit einer Zielscheibe, einem 15 Liter Wasserbehälter mit Wasserstandsmesser und Lichtsignalanlage ausgestattet. Als Zielscheiben dienen 50 cm x 50 cm große Platten, die an Rahmengestellen befestigt sind. In der Mitte der Zielscheibe befindet sich ein 5 cm großes rundes Loch, dessen Mitte der Öffnung sich 1,6 m über dem Boden befindet. Hinter dieser Öffnung ist auf der Rückseite der Zielscheibe der Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern angebracht. Oberhalb der Zielscheibe befindet sich eine Signalleuchte, welche aufleuchtet, wenn der Wasserbehälter mit 10 Liter Wasser gefüllt ist.

1 Tragkraftspritze nach Norm mit einer Nennleistung von  800 l pro Minute bei 8 bar.

Sonderlauf "alte" TS 8/8 mit eigener TS aus DDR Produktion.


5. Die Wettkampfbahn

Die Wettkampfbahn für den Löschangriff ist 95 m lang und 20 m breit. Der Start erfolgt, in Laufrichtung, von rechts. Die Mannschaften müssen geschlossen von einer Startlinie starten. 9 m nach der jeweiligen Startlinie befindet sich die Seitenkante des Podestes. Auf diesem Podest werden die Wettkampfgeräte durch die Wettkampfgruppe abgelegt. Die Wasserentnahmestelle befindet sich linksseitig, 4 m von der linken Kante des Podestes. Die Wasserentnahmestelle ist mittig zum Podest ausgerichtet. 90 m nach der Startlinie, 5 m vor der den Zielgeräten, ist die Angriffslinie mit 5 cm Breite durchgängig über die gesamte Bahnbreite markiert. Die Zielgeräte sind auf der 95 m Marke aufgestellt. Die Zielgeräte sind symmetrisch zur Wettkampfbahn aufzustellen. Der Abstand der beiden Zielgeräte beträgt von Mitte zu Mitte 10 m. Durch die Wettkampfgruppen dürfen keine Markierungen auf der gesamten Wettkampfbahn vorgenommen werden.  Ausgenommen ist eine Markierung der Kuppelstelle, zwischen den beiden A-Saugschläuchen, wenn diese durch eine Person gekuppelt werden

6. Der Wettkampfplatz

Die Wettkämpfer bzw. Wettkämpferinnen oder Mannschaften warten im Vorbereitungsareal, bis sie zum Start aufgerufen werden. Anschließend kontrollieren die Starthelfer die Prüfmarkierungen der Geräteprüfer an den Wettkampfgeräten sowie die Wettkampfbekleidung.

Nur die für die nächsten Starts vorgesehenen Wettkämpfer und Wettkämpferinnen und deren Trainer dürfen sich in den Vorbereitungsräumen aufhalten. Alle haben sich diszipliniert zu verhalten.

Nach durchgeführtem Wettkampf haben die Wettkämpfer unverzüglich die Wettkampfbahn zu verlassen. Sie haben die benutzten Geräte aus den Laufbahnen zu entfernen.

Die Wettkämpfer bzw. Wettkämpferinnen haben beim Abbau dafür zu sorgen, dass der Platz nicht unnötig mit Wasser geflutet wird.


7. Der Löschangriff

Jede Wettkampfmannschaft nutzt seine eigenen Geräte für den Löschangriff. Bei gestellten Geräten erhalten die Wettkampfgruppen die Geräte rechtzeitig vor ihren jeweiligen Lauf.

Die Mannschaften haben maximal 5 Minuten Zeit, um die Geräte auf dem Podest entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen abzulegen.

Die Schläuche dürfen auf dem Podest auf beliebige Weise abgelegt werden. Sie dürfen gerollt oder gefaltet sein. Nur die Saugschläuche dürfen über die Umgrenzungsmaße des Podestes hinausragen ohne dass sie den Boden berühren. Kupplungen dürfen nicht verbunden sein. Die sichtbare Trennung zwischen den Knaggen muss bei allen Kupplungen mindestens 0,5 cm betragen. Zwischen den Kupplungen sind auch keine anderweitigen Verbindungen (z. B. mittels der Gummierung der Schläuche) zulässig. In die Kupplungen dürfen auch keine anderen Geräte hineinragen.



Die Stellung der Ventile aller Geräte ist beliebig, Blindkupplungen sind nicht erforderlich.

Die Tragkraftspritze darf von der Mannschaft innerhalb der Vorbereitungszeit in Betrieb gesetzt werden. Treten technische Mängel an der Tragkraftspritze auf, hat das Kampfgericht die Entscheidung über einen eventuellen Austausch bzw. auch über eine ggf. erforderliche Laufwiederholung zu fällen. Die Kampfrichter am Podest müssen das Ende der Vorbereitungszeit 30 Sekunden vor dem Ablauf ankündigen. Weiterhin weisen sie auf Fehler beim Ablegen der Geräte auf dem Podest hin. Nach Ablauf Vorbereitungszeit muss die Mannschaft das Podest verlassen und außerhalb der Wettkampfbahn Aufstellung nehmen. Sind die Geräte noch nicht entsprechend der Wettkampfvorschrift ab-gelegt, darf die Mannschaft nicht starten und der Lauf wird als ungültig erklärt. Zum Start nimmt die Mannschaft außerhalb der markierten Wettkampfbahn Aufstellung.

Nach dem Startkommando des Starters läuft die Mannschaft zum Podest, kuppelt die 3 B-Schläuche an die Tragkraftspritze und an den Verteiler und legt die C-Leitungen zu jeweils 2 Schläuchen bis zur Angriffslinie aus, wo die Strahlrohrführer/innen ihre Position einnehmen.

Nach der Herstellung der Saugschlauchleitung mittels der beiden Saugschläuche und dem Saugkorb wird aus dem Wasserbehälter Wasser gefördert. Der Saugkorb muss vor dem Eintauchen in den Wasserbehälter vollständig an einen Saugschlauch angekuppelt sein und bis zum Ende des Löschangriffes an der Saugschlauchleitung angekuppelt bleiben. Er darf im Wasser weder nachgekuppelt noch gehalten werden. Die Kampfrichter am Podest kontrollieren, ob der Saugkorb nach Beendigung des Laufes noch ordnungsgemäß an der Saugleitung angekuppelt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Lauf ungültig gewertet. Die Herstellung der Saugleitung kann beliebig erfolgen. Der Kuppelzustand der Mittelkupplung der Saugleitung ist während des gesamten Laufes nicht von Bedeutung. Die Strahlrohrführer/innen füllen die Zielbehälter mit je 10 Liter Wasser durch Spritzen in die 5 cm Öffnungen der Zielbehälter. Es ist nicht gestattet, beim Spritzen das Strahlrohr an einen anderen Wettkämpfer/in bzw. auf den Boden auf- bzw. anzulehnen. Die Strahlrohrführung kann in beliebiger Stellung erfolgen, jedoch dürfen sich die Strahlrohrführer/innen nicht gegenseitig unterstützen. Beim gesamten Wettkampf darf kein/e Wettkämpfer/in der Mannschaft die Angriffslinie berühren bzw. übertreten. Das Hinauslehnen über die Angriffslinie in der Luft (z. B. bei der Strahlrohrführung) ist jedoch zulässig. Sind die Zielgeräte mit je 10 Liter Wasser gefüllt, wird die Zeit genommen. Dabei ist der zuletzt gefüllte Zielbehälter ausschlaggebend für die Wertungszeit der Mannschaft. Die Kampfrichter an den Zielgeräten sind für das vollständige Entleeren dieser sowie das Verschließen der Wasserablasshähne nach jedem Lauf verantwortlich.

Das Verlegen der Schlauchleitungen kann in beliebiger Art und Weise und beliebiger Reihenfolge erfolgen, es ist aber aus Unfallschutzgründen nicht gestattet, beim Auslegen der B-Schlauchleitung den Verteiler über die Schulter zu tragen. Dies ist auch bei einem Ziehen der C-Schlauchleitungen mit angekuppeltem Strahlrohr nicht zu empfehlen.


8. Proteste und Disqualifikationen

Die Mannschaften haben das Recht, gegen Entscheidungen der Kampfrichter oder bei Mängeln an den Geräten bzw. Hindernissen Protest bei der Wettkampfleitung einzulegen.

Proteste zu Kampfrichterentscheidungen sind nur bezüglich der eigenen Mannschaft zulässig.

Sie müssen schriftlich durch den Mannschaftsleiter der betroffenen Mannschaft bis spätestens

15 Minuten nach Bekanntgabe des jeweiligen Kampfrichterurteils beim zuständigen Kampfrichter eingereicht werden. Videobeweise von Mannschaften zur Aufklärung von Protesten sind unzulässig. Die Wettkampfleitung kann jedoch bei Bedarf auf offizielle Videoaufnahmen zurückgreifen.

Als Disqualifikationsgrund gelten im Besonderen

- Ungebührliches Benehmen eines/r Wettkämpfers/in oder einer Wettkampfmannschaft gegenüber den
  Kampfrichtern oder dem Veranstalter.

- Vorsätzliche Manipulationen an bereits kontrollierten Geräten.

Schweres absichtliches Behindern von Wettkämpfern/innen anderer Wettkampfgruppen.


9. Die Zeitnahme


Der Start wird durch ein akustisches Signal gegeben, wodurch die Zeitmessung ausgelöst wird.
Die Zeitnahme für die jeweilige Mannschaft endet erst, wenn der zweite Zielbehälter mit  Wasser gefüllt ist.
Zusätzlich zur elektronischen Zeitnahme werden zwei unabhängige Hand- Stopps durchgeführt.


10. Die Wertung


Die erreichte Zeit im Löschangriff ist für die Platzierung maßgebend.
Jede Mannschaft hat zwei Läufe, von denen dann der bessere gewertet wird.

Erreichen zwei oder mehrere Wettkampfmannschaften die gleiche Zeit in ihrem besten Versuch, wird bei der Durchführung von zwei Läufen zur Ermittlung der besseren Platzierung die Zeit des anderen Laufes der Mannschaft mit einbezogen.

Fällt die elektronische Zeitnahme durch Störung bzw. Fehlbedienung in einzelnen Läufen aus, entscheidet der Disziplinkampfrichter über eine Wiederholung des Laufes zu einem späteren Zeitpunkt oder im Ausnahmefall auch über das Heranziehen der Hand -Stoppzeit.



Viel Erfolg und Spaß beim Wettkampf wünscht der

 

Auf Grundlage der DFV-Wettkampfordnung für Feuerwehrsportwettkämpfe - 3. Ausgabe 2016        

 

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